Zweck der öffentlichen Beurkundung
Die öffentliche Urkunde dient der Sicherung des Beweises.
Die öffentliche Beurkundung soll
- die Klarheit des Rechtsgeschäfts fördern,
- die Vertragsparteien vor unüberlegten Vertragsabschlüssen schützen (Beratungspflicht des Notars)
- und dazu beitragen, dass die Vertragsparteien die Tragweite ihrer Verpflichtungen anerkennen.
Die öffentliche Beurkundung dient auch in einem weiteren Sinn dem Konsumentenschutz.
In den einschlägigen Fällen bildet die öffentliche Urkunde den Rechtsgrundausweis für die Eintragung in das Grundbuch oder in das Handelsregister. Sie ist die sichere Grundlage für den Registereintrag.
