Beurkundungsgeschäfte
Der öffentlichen Beurkundung unterliegen namentlich:
- Stiftungsgründungen
- Eheverträge
- Testamente in der Form der öffentlichen Verfügung
- Erbverträge (z.B. Erbeinsetzung, Erbverzicht)
- Grundstückverträge (Kaufverträge, Begründung von Stockwerkeigentum, Errichtung von Grundpfandrechten, Dienstbarkeit usw.)
- Gründung von Aktiengesellschaften
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Bürgschaftserklärungen
