Öffentliches Recht
Wir beraten in allen Gebieten des allgemeinen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Wir führen Verfahren auf kantonaler Ebene, insbesondere im Kanton Graubünden, und auf Bundesebene.
Innerhalb des öffentlichen Rechts sind wir speziell erfahren
- im Verfassungsrecht (Menschen- und Grundrechte, Europäische Menschenrechtskonvention)
- Bau- und Planungsrecht
- Enteignungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Ausländerrecht, Migrationsrecht
In allen diesen Rechtsgebieten sind wir seit 18 Jahren dauernd beschäftigt. Im Bau- und Planungsrecht dürfen wir auf Jahrzehnte lange Erfahrung und auf besondere Kenntnisse verweisen.
Mandanten mit Auslandbezug beraten wir bei Fragen des Aufenthalts, der Wohnsitznahme und beim Erwerb und Verkauf von Grundeigentum in der Schweiz, nötigenfalls unter Beizug ausserkantonaler Notare.
