Einzige Anlaufstelle
Es gilt das Prinzip der einzigen Anlaufstelle. Das Aufsuchen mehrerer Amtsstellen für dasselbe Geschäft ist für unsere Mandantschaft nicht erforderlich.
Wir besorgen Abklärungen, Beratungen, Verhandlungen und andere Vorbereitungshandlungen, die der Errichtung der Beurkundung vorausgehen, sowie auch alle damit zusammenhängenden Vollzugshandlungen.
In allen Beurkundungsangelegenheiten leiten wir auf Wunsch die Vertragsverhandlungen, errichten die erforderlichen Urkunden und führen die Beurkundung aus. Zudem leiten wir die Dokumente an die zuständigen Register (Handelsregister oder Grundbuchamt) weiter.
Sind an den Grundstückgeschäften Personen mit Wohnsitz im Ausland beteiligt, holen wir ebenfalls die erforderlichen Erwerbsbewilligungen ein.
